Vernehmlassung zur Teilrevision des AHVG – Anpassung der Hinterlassenenrenten und Folgeänderungen
Der Seniorenrat hat vom Vorentwurf zu den Änderungen im AHVG und im ELG sowie vom begleitenden Bericht Kenntnis genommen. Der Seniorenrat verpflichtet sich in seinem Leitbild, die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen der Seniorinnen und Senioren in ihrer Vielfalt – insbesondere der vulnerablen – zu vertreten. Aus diesem Blickwinkel fühlt er sich auch dem Wohlergehen…
Vernehmlassung: BISS Bundesgesetz über die Informationssysteme in den Sozialversicherungen
Mit BISS dem neuen Bundesgesetz über die Informationssysteme in den Sozialversicherungen sollen die rechtlichen und datenschutzrechtlichen Grundlagen für schweizweit anwendbare Informationssysteme geschaffen werden, um die digitale Kommunikation und den digitalen Austausch für Versicherte und Akteure der AHV/IV, der Erwerbsersatzordnung und der Familienzulagen zu vereinfachen, verbessern, beschleunigen und dabei Verwaltungskosten zu sparen.
mehr… Vernehmlassung: BISS Bundesgesetz über die Informationssysteme in den Sozialversicherungen
Vernehmlassung: Änderung des Heilmittelgesetzes (HMG)
Entsprechend dem grundsätzlichen Ziel des HMG, dass zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier in Verkehr gebrachte Heilmittel sicher und massvoll anzuwenden sind, soll mit der vorliegenden Revision insbesondere die Medikationssicherheit durch einen verstärkten Einsatz digitaler Instrumente erhöht und ein rascherer Zugang der Bevölkerung zu neuartigen Therapien geschaffen werden.
Durchsuchen Sie unser Archiv:
Der Schweizerische Seniorenrat SSR besteht seit November 2001 und nimmt die Aufgaben eines Beratungsorgans in Altersfragen für den Bundesrat wahr.
Der SSR vertritt die wirtschaftlichen und sozialen Anliegen der älteren Menschen gegenüber Bund, Verbänden, Institutionen, Medien und Öffentlichkeit.
Der SSR ist in den folgenden ausserparlamentarischen Kommissionen vertreten:
Eidgenössische Kommission für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
Eidgenössische Kommission für Wohnungswesen EKW
Angesichts der zukünftigen demografischen Entwicklung, nach der die ältere Generation annähernd einen Viertel der Gesamtbevölkerung ausmachen wird, ist es wichtig, dass zukünftige gesetzliche Regelungen altersverträglich ausgestaltet werden.
Es geht nicht darum, Privilegien für die ältere Generation zu schaffen. Vielmehr sollen Regelungen getroffen werden, die den berechtigten Anliegen der Seniorinnen und Senioren angemessen Rechnung tragen.