Vernehmlassung: Änderung der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) im Hinblick auf die Einführung von Einkäufen in der Säule 3a

Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat aufgrund seiner Kompetenzen nach Art. 82, Abs. 2 und Abs. 3 des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) die Kompetenz hat, auf dem Verordnungsweg die notwendigen Bestimmungen festzulegen, damit steuerlich abzugsfähige Beiträge auch in Form von Einkäufen in die Säule 3a eingebracht werden können, sowie die notwendigen Modalitäten…

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Seniorenrat: Ja zum nachträglichen Einkauf in die Säule 3a

Wer in seinem Erwerbsleben nicht immer den vollen Betrag in die 3. Säule einzahlen konnte, soll dies während einer gewissen Zeitspanne nachholen und von den Steuern abziehen können: Der Schweizerische Seniorenrat (SSR) spricht sich dafür aus, dass solche Beitragslücken unter bestimmten Bedingungen geschlossen werden können. Denn diese Möglichkeit kommt vor allem Frauen zugute, welche in…

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Radio- und TV-Gebühren: Ja zu Service public und zur Entlastung von Rentnerinnen und Rentner

Ein unabhängiges und leicht zugängliches Medienangebot ist für Seniorinnen und Senioren zentral. Zugleich sind aber viele ältere Menschen auf eine finanzielle Entlastung angewiesen, weil sie wegen den steigenden Kosten finanziell an ihre Grenzen stossen. Der Schweizerische Seniorenrat SSR befürwortet deshalb den Vorschlag des Bundesrates, die Radio- und TV-Gebühren moderat zu senken, fordert aber zusätzliche Entlastungen…

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Der Schweizerische Seniorenrat SSR besteht seit November 2001 und nimmt die Aufgaben eines Beratungsorgans in Altersfragen für den Bundesrat wahr.

Der SSR vertritt die wirtschaftlichen und sozialen Anliegen der älteren Menschen gegenüber Bund, Verbänden, Institutionen, Medien und Öffentlichkeit.

Der SSR ist in den folgenden ausserparlamentarischen Kommissionen vertreten:

Eidgenössische Kommission für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung

Eidgenössische Kommission für Wohnungswesen EKW

Angesichts der zukünftigen demografischen Entwicklung, nach der die ältere Generation annähernd einen Viertel der Gesamtbevölkerung ausmachen wird, ist es wichtig, dass zukünftige gesetzliche Regelungen altersverträglich ausgestaltet werden.

Es geht nicht darum, Privilegien für die ältere Generation zu schaffen. Vielmehr sollen Regelungen getroffen werden, die den berechtigten Anliegen der Seniorinnen und Senioren angemessen Rechnung tragen.